Friedhofssatzung

Gemäß deutschem Bestattungsgesetz regeln die Gemeinden als zuständiger Friedhofsträger die Benutzung ihrer Friedhöfe selbst. Die Friedhofssatzung enthält Vorschriften über Grabgrößen, Ruhezeiten und in einigen Fällen auch Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung. 

Zudem legen die Verantwortlichen die Gebühren nach regionalen Gesichtspunkten, etwa der Auslastung des Friedhofs oder der Bodenbeschaffenheit fest. Je schwieriger ein Grab ausgehoben werden kann, desto höher sind die zu erwartenden Kosten.

Inhalt einer Friedhofssatzung

Der Inhalt einer Friedhofssatzung folgt aus der Zweckbestimmung des jeweiligen Friedhofs. Die Satzung beginnt in der Regel mit einem allgemeinen Teil, der den Geltungsbereich der Friedhofssatzung und den Friedhofszweck beinhaltet. Im weiteren Verlauf werden das Verhalten auf dem Friedhof, die Öffnungszeiten sowie die Regelungen zur Bereitstellung von Gräbern näher erläutert. Der größte Teil einer Friedhofssatzung bildet jedoch die Beschreibung der einzelnen Grabstätten. In den meisten Fällen enthält eine Friedhofssatzung zudem Richtlinien zur Durchführung von Trauerfeiern oder – falls vorhanden – zur Nutzung von Trauerhallen. Den Abschluss einer Friedhofssatzung bilden die Schlussbestimmungen mit Hinweisen zu Gebühren, Haftungen und möglichen Ausnahmeregelungen sowie dem Inkrafttreten der Satzung.

Gebührenordnung als Teil der Friedhofssatzung

Die Regelungen zu den Friedhofsgebühren sind fester Bestandteil einer Friedhofssatzung, allerdings wird oftmals in den Schlussbestimmungen nur kurz auf die Gebührenordnung verwiesen. In der Regel werden die Gebühren auch als separates Dokument zur Verfügung gestellt. In den Gebühren werden neben den Grabkosten für die einzelnen Grabstätten auch die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung eines Grabes aufgeführt. Diese werden unter dem Begriff Beisetzungsgebühren zusammengefasst.

Friedhofsträger und gesetzliche Rahmenbedingungen

Eine Friedhofssatzung besitzt keine festgeschriebene Gültigkeit. Jedoch muss der Friedhofsträger dafür garantieren, dass die aktuellste Version der Friedhofssatzung öffentlich einsehbar ist, damit sich potenzielle Nutzer des Friedhofs mit den Gebühren vertraut machen können. In einer Stadt gibt es oftmals unterschiedliche Friedhofsträger. Meist unterscheidet sich die Friedhofssatzung von kommunalen und religiösen Friedhofsträgern. Ein Vergleich der Friedhofsgebühren innerhalb einer Stadt ist daher zu empfehlen. Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Land, Region, Trägerschaft und den örtlichen Gegebenheiten.

 

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