Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren sind in den Gebührenordnungen der jeweiligen Städte festgelegt. Die Gebührenordnungen können von Stadt zu Stadt variieren. Sie enthalten meist Satzungen über die Friedhofsgebühren, über die Gebührenpflicht, über die Fälligkeit der Gebühren und über die Zahlungspflichtigen. 

Die Friedhofsgebühren setzen sich meist aus den Beisetzungsgebühren, den Grabnutzungsgebühren und sonstigen Gebühren zusammen. Dabei können sich die Gebühren der städtischen Friedhöfe von denen der kirchlichen Friedhöfe unterscheiden.

Beisetzungsgebühren

Die Beisetzungsgebühren werden für die Beisetzung selbst erhoben. Im Einzelnen setzen sich die Beisetzungsgebühren aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. So werden meist Kosten für den Verwaltungs- und Personalaufwand, für das Öffnen und Schließen des Grabes und für das Herablassen von Sarg oder Urne berechnet. Die Beisetzungsgebühren werden meist direkt an die Friedhofsverwaltung gezahlt. In einigen Fällen können die Beisetzungsgebühren auch über den Bestatter als Fremdleistung abgerechnet werden.

Grabnutzungsgebühren

Eine Grabstätte wird in der Regel gepachtet, das heißt, es werden Gebühren für die Nutzung des Grabs erhoben. Die Nutzungszeit eines Grabes unterliegt so genannten Ruhezeiten. Die Ruhezeit eines Verstorbenen liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Bei Gruften kann die Ruhezeit sogar bei 40 bis 60 Jahren liegen. Die Grabnutzungsgebühren werden entweder pro Jahr oder mit einem Pauschalpreis berechnet. Dabei können die Grabnutzungsgebühren je nach Grabart variieren. Ein mehrstelliges Erdwahlgrab zählt oft zu den teuersten, ein anonymes Rasengrab ist vergleichsweise günstig. Baumgräber in einem FriedWald bzw. RuheForst können sogar eine Ruhezeit von bis zu 99 Jahren aufweisen.

Sonstige Gebühren

Einige Friedhöfe berechnen zu den Friedhofsgebühren und den Grabnutzungsgebühren zusätzlich Verwaltungsgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühren. Sollte in der Friedhofskapelle eine Trauerfeier stattfinden oder ein Aufbahrungsraum benutzt werden, so können dafür ebenfalls Kosten berechnet werden. Wünschen die Angehörigen den Verstorbenen vor Ablauf der Ruhezeit in ein anderes Grab umzubetten, so muss dies vorab genehmigt werden. Für eine Umbettung werden vom Friedhof gesonderte Gebühren erhoben. Generell besteht für alle Friedhofsgebühren eine Gebührenpflicht. Fällig sind die Gebühren je nach Friedhof entweder vor der Bestattung oder bis zu einige Wochen danach.

 

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