Friedhofskosten

Neben den Kosten für eine Bestattung müssen immer noch Friedhofskosten bezahlt werden. Diese Kosten setzen sich aus den Grabkosten und den Beisetzungskosten zusammen und werden vom jeweiligen Friedhofsträger selbst festgelegt. Auch wenn Orte nah beieinander liegen, variieren die Kosten zum Teil sehr stark.

Die Kosten für den Friedhof werden individuell für jede Grabstätte berechnet.

Zusammensetzung der Friedhofskosten

Die Kosten für den Friedhof bestehen aus mehreren Bestandteilen. Insgesamt machen die Friedhofskosten circa ein Drittel der Gesamtkosten einer Bestattung aus. Im Durchschnitt liegen die Kosten bei 2.400,- Euro. Die genauen Kosten legt jeder Friedhofsbetreiber selbst fest. Es existieren aber auch Bestattungsformen, in denen keine Kosten für den Friedhof zustande kommen, da die Grabnutzungsrechte entfallen. Dazu gehört beispielsweise die Seebestattung.

Höhe der Friedhofskosten

Meistens sind Friedhöfe in kleineren Gemeinden günstiger als Friedhöfe in größeren Städten. Das liegt häufig an unterschiedlichen Arbeitslöhnen in den einzelnen Regionen Deutschlands. Ein weiterer Faktor können die jeweiligen Bodenbeschaffenheiten auf den Friedhöfen selbst sein. Bei schwierigen Böden, wie zum Beispiel mit hohem Lehm- oder Kalkanteil, sind die Kosten der Beisetzung höher. Das gleiche gilt für Friedhöfe, welche von Kirchen betrieben werden. Wie hoch die aktuellen Friedhofsgebühren sind, kann man bei der örtlichen Friedhofsverwaltung erfragen.

Weitere mögliche Kosten

Zu den Friedhofskosten kommen noch die Kosten für die Bestattung und für die Grabnutzung hinzu. Die Beisetzungskosten werden für die Bereitstellung eines Grabes gezahlt. In diesen sind das Öffnen der Grabstelle und das Auskleiden des Grabes mit Matten oder Grün enthalten. Außerdem kommen noch Leistungen wie das Einebnen der Grabstelle und die Beisetzungsgebühr dazu. Die Kosten für das Nutzungsrecht der Grabstelle müssen von den Angehörigen bezahlt werden. Die Nutzungszeit ist je nach Friedhof begrenzt, eine Ruhezeit kann beispielsweise 15 bis 30 Jahre betragen. Es gibt aber auch Sonderfälle wie eine Baumbestattung, hier kann die Ruhezeit bis zu 99 Jahre dauern.

 

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